FAQs - Häufig gestellte Fragen für Finanzbuchhaltung (Rev.97)
- Wie können derartige Differenzen, wie unter Punkt 1. beschrieben, berichtigt werden?
- Die Umsatzsteuer-Voranmeldung stimmt nicht, was kann die Ursache sein?
- Besteht die Möglichkeit, die bereits erfassten Buchungssätze zu berichtigen oder zu löschen?
- Kann ich eine bereits abgeschlossene Periode wieder zurücksetzen?
- Was muss beim Jahresabschluss beachtet werden?
Antwort: Eventuell hatten Sie Ihren Debitor erst zu einem späteren Zeitpunkt mit OP-Verwaltung geführt, als bereits Rechnungen verbucht waren.
Frage: Wie können derartige Differenzen, wie unter Punkt 1. beschrieben, berichtigt werden?
Antwort: Starten Sie innerhalb der Finanzbuchhaltung die "Datenintegrität". Dieser Prüflauf erkennt die Differenzen und bildet einen Offenen-Posten, der von Ihnen durch Verrechnung ausgeglichen werden kann.
Frage: Die Umsatzsteuer-Voranmeldung stimmt nicht, was kann die Ursache sein?
Antwort: Prüfen Sie bitte Ihre Erlös- und Erlösminderungskonten, ob auch alle Konten das korrekte Umsatzvoranmeldungs-Kennzeichen beinhalten.
Frage: Besteht die Möglichkeit, die bereits erfassten Buchungssätze zu berichtigen oder zu löschen?
Antwort: Ja, wenn Sie dies im Mandantenstamm festgelegt haben. Sie haben dann innerhalb der Buchungserfassung die Möglichkeit über die Funktion STRG + P das Protokoll der erfassten Buchungszeilen anzeigen zu lassen um Buchungszeilen zu löschen oder zu editieren um zu korrigieren.
Frage: Kann ich eine bereits abgeschlossene Periode wieder zurücksetzen?
Antwort: Das geht leider nicht für einzelne Perioden. Sie können nur alle Perioden wieder öffnen. Das hat zur Folge, dass Sie für das gesamte Buchungsjahr die Buchungsjournal und Kontoblätter neu drucken müssen.
Antwort: Es kann sein, dass Sie im letzten Monat beim Druck der Kontoblätter einen Papierstau hatten, hatten dann die Frage "Ist der Kontendruck in Ordnung?" mit "Nein" beantwortet. Nachdem Sie vermutlich ab einem bestimmten Konto wieder aufgesetzt haben und dieser Ausdruck abschließend in Ordnung war, werden die zuerst gedruckten Konten im aktuellen Monat nochmals mit ausgeworfen.
Frage: Was muss beim Jahresabschluss beachtet werden?
Antwort: Schließen Sie den letzten Geschäftsmonat weitestgehend ab, führen Sie den Periodenabschluss auf die 13. Periode durch, drucken Sie alle Kontoblätter und führen Sie dann bitte zunächst nur einen "Vorläufigen Jahresabschluss" durch. Nachbuchungen für das abgeschlossene Geschäftsjahr werden nur noch in der 13./14. Periode des Vorjahres gebucht. Zum Weiterbuchen im neuen Geschäftsjahr wechseln Sie bitte auf das aktuelle Finanzjahr.
Frage: Das Programm lässt mich nicht mehr in die Buchungserfassung.
Antwort: Diese Meldung erscheint bei Programmabstürzen durch Stromausfall/-schwankungen. Über den manuellen Programmaufruf geben Sie den Programmnamen "EFFIX" ohne Steuerzeichen ein. Anschließend ist es ratsam über die Datenintegritätsprüfung alle Bereiche der Buchhaltung durchzuchecken.